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- Kommunikation -

Bitte beachtet den Markenschutz!

Aus aktuellem Anlass möchten wir mal wieder darauf hinweisen, dass Grafiken Bilder, Landkarten, Logos und geschützte Namen nur verwendet werden dürfen, wenn eine Berechtigung, die häufig kostenpflichtig ist, dafür vorliegt. Andernfalls ist mit Abmahnungen zu rechnen, die immer mit einer nachträglichen Nutzungsgebühr und erheblichen Anwaltskosten einhergehen. Im konkreten Fall hat ein Turnkreis von einer Homepage eine Grafik mit einem Wanderer heruntergeladen, um auf seiner eigenen Homepage eine Wanderung zu bewerben. Die Nutzung der Grafik war sogar kostenfrei. Allerdings hat der Turnkreis in den Nutzungsbedingungen übersehen, dass der Rechteinhaber im Gegenzug genannt werden sollte und ein Link auf seine Homepage gesetzt werden sollte. Da der Turnkreis diese Vorgaben nicht erfüllt hat, wurde er kostenpflichtig abgemahnt und musste inklusive Anwaltskosten einen hohen dreistelligen Betrag bezahlen.

 


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