Bildung aktuell

Auf dieser Seite geben wir Euch Hinweise auf aktuelle Bildungsangebote!
Wenn es wichtig oder drängend ist: hier findest Du es.

Dein Comeback - Reaktivierung Deiner Lizenz

Feiere Dein Comeback als Übungsleiter*in. Vielleicht ist es Dir im Trubel der letzten Jahre einfach untergegangen oder Du hast eine kleine Auszeit genommen und möchtest jetzt wieder voll einsteigen. Es gibt viele gute Gründe, warum die Lizenz abgelaufen sein kann.

Doch das ist kein Problem. Nie war es einfacher, eine abgelaufene Lizenz zu reaktivieren. Durch die Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten (LE) kommst Du wieder an eine aktuell gültige Lizenz - egal wie lange sie abgelaufen war.

Diese Möglichkeit gilt für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 31.05.2024.

Fragen rund um die Verlängerung Deiner Lizenz beantwortet unsere Bildungsberatung@NTBwelt.de in der Landesturnschule Melle sehr gerne.

  • Welche Lizenzen kann ich mit den Refresher-Angeboten reaktivieren?

    Welche Lizenzen kann ich mit den Refresher-Angeboten reaktivieren?

    Du kannst alle Lizenzen auf der ersten Lizenzstufe und die Lizenzen ÜL B Prävention auf der zweiten Lizenzstufe mit den Refresher Angeboten reaktivieren.

  • An welchen Lehrgängen muss ich teilnehmen, um meine Lizenz zu reaktivieren?

    An welchen Lehrgängen muss ich teilnehmen, um meine Lizenz zu reaktivieren?

    Du hast mehrere Möglichkeiten, Deine abgelaufene Lizenz zu reaktivieren:

    1. Du kannst an den ganz 'normalen' Fortbildungen teilnehmen und Dir diese Lehrgangsteilnahmen als Refresher anerkennen lassen.
    2. Du kannst an unseren speziellen NTB-Refresher Angeboten teilnehmen. Sie werden selbstverständlich als Refresher anerkannt.
    3. Du kannst an einem Refesher-Angebot des LSB bzw. der KSB / SSB teilnehmen. Auch diese werden zur Reaktivierung der NTB-Lizenzen anerkannt.
  • Werden auch die Lehrgänge anderer Anbieter anerkannt?

    Werden auch die Lehrgänge anderer Anbieter anerkannt?

    Wir erkennen auch die Refresher des LandesSportBundes Niedersachsen bzw. der KreisSportBünde und StadtSportBünde für die Reaktivierung der NTB-Lizenzen an.

  • Wie lange darf meine Lizenz höchstens abgelaufen sein.

    Wie lange darf meine Lizenz höchstens abgelaufen sein.

    Bis zum 31. Mai 2024 werden alle abgelaufenen Lizenzen nach der Teilnahme an Lehrgängen im Umfang von 15 Lerneinheiten verlängert. Es ist wirklich egal, ob die Lizenz nur ein Jahr, zehn Jahre oder länger abgelaufen war.

  • Ich finde meine alte Lizenz nicht mehr. Was kann ich tun?

    Ich finde meine alte Lizenz nicht mehr. Was kann ich tun?

    Melde Dich einfach bei unserer Bildungsberatung@NTBwelt.de. Unsere Mitarbeiterinnen können prüfen, ob wir Deine Lizenz ausgestellt hatten.

    Bitte beachte, dass wir nur Lizenzen verlängern und reaktivieren können, die von uns ausgestellt wurden.

    Wenn Du dazu Fragen hast, ruf uns gerne an: 05422 94 91 - 0

  • Wie muss ich vorgehen, um meine Lizenz zu reaktivieren?

    Wie muss ich vorgehen, um meine Lizenz zu reaktivieren?

    Nach der Teilnahme an den Refresher-Angeboten erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung. Diese schickst Du an die Landesturnschule Melle. Wir prüfen, ob wir Deine Lizenz ausgestellt haben und stellen Dir eine neue Lizenz aus.

Anmeldung nur mit Vereinsauswahl

Damals - in Zeiten der Papieranmeldung war es der Vereinsstempel. Mit der Umstellung auf die Online-Anmeldungen über das Lehrgangs- und BildungsPortal wurde der NTB-RabattCode als digitaler Vereinsstempel eingeführt. Für Interessierte an den NTB-Veranstaltungen war es jedoch nicht immer leicht an den NTB-RabattCode zu kommen; die Geschäftsstellen der Vereine sind schließlich nicht 7/24 geöffnet oder der NTB-RabattCode lag nicht griffbereit vor.

Während es für Übungsleitende gut erklärbar war, dass sie den NTB-RabattCode für Lehrgangsanmeldungen nutzen, hatten andere Vereinsmitglieder, die sich beispielsweise zu Freizeiten anmelden wollten, mehr Erklärungsbedarf.

Alle diese Widrigkeiten gehören jetzt der Vergangenheit an. Die günstigen NTB-Preise werden Dir bereits durch die Auswahl Deines Vereins gewährt. Schon im ersten Schritt Deiner Anmeldung kannst Du durch Angabe eines Teils des Vereinsnamens Deinen Verein aus der NTB-Mitgliedsliste auswählen.

Wer nun meint, man könne sich unberechtigterweise die Fördermittel für NTB-Mitgliedvereine erschleichen, sei gewarnt: die Vereine bekommen eine Mitteilung über die Anmeldung und melden missbräuchliche Anmeldungen.

 

 

Corona-Regelung für Bildungsveranstaltungen

Seit 03. April 2022 entfallen entsprechend der gültigen niedersächsischen Corona-Verordnung Einschränkungen für unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit gewinnt die Verantwortung eines jeden Einzelnen an Bedeutung. Ein Infektionsschutz vor COVID-19 ist nun insbesondere von Deinem eigenverantwortlichenn umsichtigen und rücksichtsvollen Verhalten abhängig.

Wir bitten Dich daher nur vollkommen gesund zu unseren Bildungsmaßnahmen zu kommen.
Siehe hierzu auch unsere AGBs.

Wir gehen außerdem von der Einhaltung der allgemein bekannten Hygieneregeln aus.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne bei uns melden. Telefonisch: (05422) 94 91-0 oder per E-Mail bildungsberatung@NTBwelt.de


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