Aus- und Fortbildungen in den Sportarten des Niedersächsischen Turner-Bundes
Eine Ausbildung dient dem Erwerb einer Übungsleiter- oder Trainerlizenz.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 16 Lebensjahres.
Zur Verlängerung der Lizenz müssen innerhalb des Geltungszeitraumes spezifische Fortbildungen im Gesamtumfang von 15 Lerneinheiten absolviert werden.
- Die Fortbildungen müssen im Gültigkeitszeitraum der Lizenz absolviert werden.
Wird die Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf nachgereicht, kann die Lizenz dann um drei Jahre verlängert werden. - Lizenzen, die 1 bis 3 Jahre abgelaufen sind, können mit 30 Stunden Fortbildung aufgefrischt werden.
- Lizenzen, die 4 bis 5 Jahre abgelaufen sind, können mit mind. 45 Stunden Fortbildung aufgefrischt werden.
- Ist die Lizenz über 5 Jahre abgelaufen, muss individuell entschieden werden, wie zu verfahren ist. (Empfehlung Wiederholung der Lizenzausbildung)
- Lizenzen werden nur noch als PDF-Datei versendet.
- Gerne können die Lizenznachweise per Mail eingereicht werden.