sportVEREINtuns - Service

- Online-Sport -

Wir möchten Dir und Deinem Turnverein Hilfestellungen und Tipps für Eure Online-Sportangebote geben. Neben Praxistipps erfährst Du auf dieser Seite auch etwas zum Versicherungsschutz, Einsatz von Musik im Online-Sport und vieles mehr.

Worauf sollte man beim Online-Sport achten?

Vereinsheim/Turnhalle Privat
gewohnte Optik/großer Raum privates Feeling, ungewohnt, wenig Platz
Worauf sollte ich achten:
  • Bewegungsweite
  • Stellung des ÜL zur Kamera
  • Klang, Musik, Stimme des ÜL (Hall)
  • Lichtverhältnisse
  • Dekoration (v.a. Vereinslogo)
 
Worauf sollte ich achten:
  • Bewegungsweite / Hindernisse
  • Stellung des ÜL zur Kamera
  • Lichtverhältnisse
  • Dekoration (v.a. Vereinslogo, Licht, ...)
  • Was ist noch auf der Kamera zu sehen (Hintergrund, Spiegel, ...)
 

sowie

  • Anleitung bzw. Hinweise zur Nutzung/zum Log-In für die Teilnehmer bereitstellen
  • Teilnehmer ggf. „stumm schalten“
  • ggf. großer Fernseher um Teilnehmer besser zu sehen (Kommunikation / Hilfestellung)
  • Bewegungsradius bedenken (Teilnehmer haben oft nicht viel Platz)
  • und vor allem: Atmosphäre schaffen!

Versicherungsschutz

Sport für Vereinsmitglieder:
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert. Erweiterung Sport-Unfallversicherung: Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebene Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, z.B. auf dem Hometrainer. Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmungen“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Quelle


Sport für Nicht-Vereinsmitglieder:
Auch Nichtmitglieder, die an einem Live Online-Training des Vereins teilnehmen, sind über die Nichtmitgliederversicherung der ARAG versichert. Voraussetzung ist, dass der Verein eine Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen hat.

Einsatz von Musik im Online-Sport

Der DOSB informierte im Mai 2020 darüber, dass „seine“ Vereine für den Einsatz von lizensierungspflichtiger Musik „bei ihren virtuellen Trainingsangeboten während der behördlichen angeordneten Hallenschließungen im Zuge der Corona-Pandemie keine zusätzlichen Lizenzkosten“ entrichten müssen. Nachdem diese Regelung vorerst bis zum 31.12.2020 galt, war unsicher, wie sich die rechtliche Situation aktuell darstellt. Nach intensivem Austausch mit der GEMA und dem DOSB können wir unsere Vereine darüber informieren, dass diese Regelung auch weiterhin gilt.

Die aktuelle kostenlose Nutzung von Gema-pflichtiger Musik beim OnlineSport bezieht sich „für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung von Sportanlagen. Wie lang auch immer diese noch andauern wird. (Zitat Hermann Latz, Justitiar des DOSB).

Die Gema gibt zu beachten, dass diese Regelung allein für Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich gilt, bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und dafür keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. (vgl. auch Punkt 4. (n) im Pauschalvertrag (früher Zusatzvereinbarung) zwischen der GEMA und dem DOSB. Allerdings ist die Form des „virtuellen Trainingsangebotes“ klar definiert. Die o.g. Regelung bezieht sich auf sogenannte Live-Übertragung via Videokonferenz.

Nicht abgegolten sind Videoaufzeichnungen, die über einen gewissen Zeitraum asynchron im Internet zum Download zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Musik bei solchen Vereinsangeboten muss bei der GEMA extra angemeldet und lizenziert werden.

 

Wichtiger Hinweis !!

Livestreams oder Videotrainings, die öffentlich zugänglich sind, müssen bei der GEMA gemeldet werden, der Versicherungsschutz muss geprüft werden.
Bei digitalen Sportprogrammen, die rein den Mitgliedern angeboten werden, sind GEMA und Sportversicherung von Trainer und Teilnehmenden durch die Mitgliedschaft im LSB bereits abgegolten.

Es lohnt sich also zu überlegen, über welche Wege das digitale Sportprogramm kommuniziert wird.

Handreichung: Live Online-Training gestalten

Das Handbuch "Live Online-Training gestalten" des LandesSportBundes Niedersachsens steht ab sofort allen Interessierten online zur Verfügung. Das Handuch enthält unter anderem Tipps zum technischen Aufbau, zum Drehbuch und zu rechtlichen Fragen. Zum Download

Offizielle Kooperationspartner des NTB

  • Folge uns auch auf:

#sportVEREINtuns