Alle Förderungen im Überblick

Kinder / Jugendliche
Der LSB und seine Sportjugend haben rund 8,9 Mio. Euro erhalten, um im Rahmen des Aktionsprogrammes des Landes u.a. Schwimmkurse, ein- oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Darüber hinaus fördert das Land elf verschiedene Bausteine. Bis 31.12.2022
Förderhöhen: Schwimmkurs: max. 1.500 €, ÜL im Schwimmen: max. 5.000 €, Bewegungscamps: 1 Tag: 1.000 €, ohne Übernachtung 30 € / Kind, mit Übernachtung 50 € / Kind
Durch Bewegung, Sport und Spiel sammeln Kinder Erfahrungen, die für ihre körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Das nds. Kultusministerium und die Sportjugend im LSB Niedersachsen wollen die kindliche Bewegungslust schon im vorschulischen Bereich durch das Aktionsprogramm Kindertagesstätte / Sportverein unterstützen.
Förderhöhe: 10 € / BE, max. 4000 €, ÜL-C notwendig, 60 Min / Bewegungseinheit (BE), Förderung 20 oder 40 BE
Sternstunden e.V. unterstützt Projekte, die kranken, behinderten oder Not leidenden Kindern zugutekommen oder Projekte mit entsprechender präventiver Ausrichtung. Gefördert werden nur Projekte, die eine nachhaltige Verbesserung der Verhältnisse erwarten lassen.
Förderhöhe: 75% des Gesamtbetrags, Einbringen von Eigenkapital von mind. 25 %, Voraussetzung: Verein besteht bereits seit mind. 3 Jahren
Die Niedersächsischer Kinderturnstiftung fördert Projekte zur Kinderbewegung. Dabei sind dem Antragsstellenden keine gedanklichen Grenzen gesetzt. Gefördert werden allerdings nur die reinen Projektkosten, zu denen Baumaßnahmen oder Großgeräte nicht zählen.
Förderhöhe: max. 10.000 €
Kinder und Jugendliche brauchen regelmäßige Bewegungs-, Spiel-, Sport- und Wettkampfangebote, um sich ganzheitlich bilden zu können. Diese haben positiven Einfluss auf das physische und psychische Wohlbefinden junger Menschen und helfen ihnen, sich in ihrem Lebensumfeld vor Ort zu integrieren. Geschlecht, Herkunft oder eine Beeinträchtigung spielen dabei keine Rolle.
Achtung: Mit der Förderung darf nur das ÜL- Honorar bezahlt werden. Nur mit Schulen ohne Ganztag durchführbar.
ÜL-C notwendig, 60 Min / BE, 20 oder 40 BE werden gefördert,
Förderhöhen: Projekttag für (mind. 6 BE): 75 €, Projektwoche (5 Tage; 20 BE): 200 €, Sportartenkarussell (Schulhalbjahr): 200 € Einführung einer Schul-Liga durch Vereine (Schulhalbjahr; mind. 20 BE): 200 €, Schnupper AG (mind. 20 BE): 200 €, Einführung einer Pausenliga (mind. 10 Pausen): 100 €, Themenwoche Schule / Verein sportartübergreifend (mind. 20 BE): 200 €, Brückenjahr Kita und Schule: 200 €
Die Sportjugend Niedersachsen fördert attraktive und innovative Projekte der Jugendarbeit, die sich aus dem bisherigen Angebot herausheben. Es handelt sich hierbei um Mittel für die sportpraktische und überfachliche Jugendarbeit – nicht für den laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport.
Förderhöhe: max. 2 x 2.000 €
Dieses Nachsorgeangebot kann von Turn- und Sportvereinen für Kinder bis 14 Jahren angeboten werden. Es ist auch unter Rehabilitationssport für Kinder bekannt. Voraussetzung ist eine Anmeldung des Angebots beim NTB sowie eine Übungsleitung in der zweiten Lizenzstufe mit dem Zertifikat „Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern“.
ÜL-B Rehabilitation + Zertifikat notwendig, 45 Min. / BE, ca. 9 € / BE / Kind (abhängig vom Kostenträger)
Professionell entwickelte Schutzkonzepte bieten Auseinandersetzung und Handlungssicherheit in diesem Thema. Dazu beraten Tandems (Sportbund + Fachberatungsstelle) den Verein in der Entwicklung eines Schutzkonzeptes. Durchlaufen Sportvereine diesen Prozess, werden sie mit Auszeichnung „Verein(t) gegen sexualisierte Gewalt im Sport – AUSGEZEICHNET!“ geehrt.
Förderhöhe: 1.000 €
Ziel des landesweiten Programms ist es, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssituationen in die Lage zu versetzen, besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote sollen sich in erster Linie richten an Kinder und Jugendliche aus prekären Familienverhältnissen, aus Ein-Eltern-Familien / mit allein erziehenden Müttern und Vätern, mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie, im Lebensumfeld ohne festen Wohnsitz.
Achtung: Maximale Förderdauer September 2022.
Förderhöhe: max. 3.000 €
4Generation fördert Projekte von ehrenamtlich engagierten Jugendlichen für Jugendliche in den drei Förderbereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement. Die Servicestelle beim Landesjugendring Niedersachsen unterstützt und berät bei der Antragstellung.
Förderhöhe: 1.500 - 10.000 €, nur ehrenamtlich Engagierte, Förderdauer drei bis 24 Monate
Erwachsene / Ältere
Der LSB Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen über den Behindertensportverband Niedersachsen (BSN) Maßnahmen zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen u.a. für die Neugründung von Rehabilitationsabteilungen, die Erweiterung des Sportangebotes, z.B. Herz-/Kreislaufgruppen (Ausnahme: Wirbelsäulengruppen und Gruppen für Personen mit chronischem Gelenkrheuma) die Gründung inklusiver Sportgruppen.
Förderhöhen: ÜL: 66% max. 9 € / BE, Assistenz: 66% max. 5 € / Woche, Sportgeräte: 75% max. 1.000 €, Fahrtkosten: max. 15 € / Woche; mindestens ÜL-B Ausbildung, finanziert werden max. 50 BE.
Der Paragraf § 20 Abs. 4 Nr. 1 aus dem Sozialgesetzbuch (SBG) V ist der finanzielle und rechtliche Rahmen zur Förderung von Präventionsangeboten der Bevölkerung. Es ist keine Förderung im ursprünglichen Sinne, d.h. Vereine bekommen keine Zuschüsse für ihre Angebote. Aber sie profitieren dennoch erheblich, da die Teilnehmenden 70 – 100 % der Kosten von Ihrer Krankenasse erstattet bekommen können.
Förderhöhen: Durch Ihre Krankenkasse können den Teilnehmenden 70 - 100 % der Kursgebühren erstattet werden, 8 - 12 Termine / Kurs, ab ÜL-B Prävention (andere möglich) + entsprechender Kursschulung
Alle Zielgruppen / Altersklassen
Gefördert werden die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sportlicher Betätigung. Damit sollen sport- bzw. vereinsferne Zielgruppen wie Menschen in der zweiten Lebenshälfte, Kinder und Jugendliche mit mangelnden Bewegungserfahrungen oder Familien und familiäre Lebensgemeinschaften angesprochen werden. Gesundheitsförderung steht im Mittelpunkt des Förderprogramms mit dem Ziel, eine Ausweitung der gesundheitsorientierten Angebote zu erreichen.
Förderhöhen: 600 € für 6 Monate, 1.000 € für 12 Monate, ÜL-C notwendig
Integration / Inklusion
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, das Bündnis NIEDERSACHSEN PACKT AN und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Frau Doris Schröder-Köpf, haben als gemeinsame Partner den Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt ins Leben gerufen. Er zeigt bundes- und landesweite sowie regionale Förderangebote in den unterschiedlichen migrationsrelevanten Bereichen auf.
Der Förderatlas ist umfangsreichste Plattform für die Suche nach geeigneten Förderern für Integrationsthemen in Niedersachsen
Entscheidet sich ein Verein, Qualifizierungen vor Ort durchzuführen, kann er mit bis zu 10.000 € unterstützt werden. Damit sollen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund ermutigt werden, ein Ehrenamt oder eine Übungsleitertätigkeit zu erlernen, um den Integrationsprozess zu fördern. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen dabei auf Grundlage der DOSB-Rahmenrichtlinien durchgeführt werden.
→ Antrag 3.4, Förderhöhe: max. 10.000 €
Diese Förderung möchte mehr Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund durch den Sport in die Strukturen des organisierten Sports einbinden. Damit soll das Verständnis der Menschen füreinander über kulturelle und soziale Unterschiede hinweg verbessert werden. Dies gilt sowohl für die Möglichkeit, selbst aktiv Sport in Turn- und Sportvereinen zu treiben als auch für eine stärkere Einbindung der Zielgruppe in die ehrenamtlichen Strukturen im Sport.
Förderhöhen: 400 - 3.000 € für verschiedenste Maßnahmen (Sportangebote, Schwimmkurse, Fahrradkurse, Radtouren, u.v.m.), ÜL-C notwendig
Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.
Förderhöhe: 90%, 150.000 - 300.000 €, Laufzeit 3 - 5 Jahre
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung möchte Vorhaben und Projekte unterstützen, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte das tägliche Leben erleichtern und die Teil- habe in unserer Gesellschaft ermöglichen. Mit einer Förderung dieser Projekte soll der Zusammenhalt gefördert und der Spaltung entgegengewirkt werden. Die Förderung "Integration vor Ort" bietet mehrere Möglichkeiten: Bildungsprojekte, Interkulturelle Feste oder integrative Sportveranstaltungen, Fortbildung ehrenamtlicher Integrationsmitarbeitender, u.v.m.
Förderhöhe: max. 50% und 3.000 €, soll im Zusammenhang mit ehrenamtliche Tätigkeit stehen
Mit diesem Programm verfolgt der LSB Niedersachsen die Zielsetzung, die aktive, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen zu fördern. Förderfähig sind Assistenzbedarfe für z.B. Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Veranstaltungen im Themenfeld „Inklusion, Sport und Vielfalt“.
Förderhöhen: Assistenzbedarfe: 5.000 €, Veranstaltungen: max. 1.000 €, Betreuungspersonen: max. 30 €, Pro Gruppe: max. 250 €

Veranstaltungen wie ein AGIL-Sporttag, Sportabzeichentag, "Go Sports Day" oder Gesundheitssporttag, in deren Mittelpunkt das Themenfeld Gewinnung neuer Zielgruppen und Vorstellung neuer Angebotsformen steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
Förderhöhe: max. 1.000 €
Der Erlebnis-Pfad wurde entwickelt, um Angebote aus und um den Sport zu präsentieren und fremde Personen für Bewegung zu motivieren. An verschiedenen Mitmach-Stationen entlang einer vorbestimmten Route, können Sportbegeisterte und Sportinteressierte sich selbst und verschiedene sportliche Aktivitäten ausprobieren.
Förderhöhe: 400 €, mindestens zwei Projektpartner
Gefördert werden können die Ausrichtung von Meisterschaften und Wettbewerben mit überregionaler Bedeutung (mindestens Verbands- oder Landesebene) sowie die Teilnahme an Meisterschaften und Wettbewerben (mindestens Deutsche Meisterschaften).
Förderhöhe: max. 10.000 €, Meisterschaften mit überregionaler Bedeutung, keine allgemeine Saisonförderung

Initiierung von kommunalen Netzwerken für Bewegung
Finanziell gefördert werden komplexe und umfangreiche Vorhaben mit dem Ziel der nachhaltigen Vernetzung und Kooperation von Partnern. Bei einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren können bis zu 80% der förderungsfähigen Kosten, max. 8000,- €, beantragt werden, z. B. Bewegungsnetzwerk 50 plus, KIDS.
→ Richtlinie 2.6.1, Antrag 4.1.3 "Projekte und Prozesse" Förderhöhe: 80% und max. 8.000 €, Laufzeit: 2 Jahre
Um kommunale Netzwerke zu initiieren, sind lokale Bündnisse von großer Wichtigkeit. Fachtagungen und Qualitätszirkel sowie Impulsveranstaltungen zur Entwicklung solcher lokalen Bündnisse sowie Netzwerke der Bewegungs- und Gesundheitsförderung werden mit bis zu 500 € gefördert.
→ Richtlinie 2.6.1, Antrag 4.1.2 "Projekte und Prozesse", Förderhöhe: 500 €
Internationale Zusammenarbeit
Sportliche Jugendbegegnungen oder der Austausch von Trainerinnen und Trainern werden mit dieser Richtlinie gefördert. Auch internationale Fachseminare oder Delegationen in der sportfachlichen oder sportartübergreifenden Zusammenarbeit werden unterstützt. Wichtig ist hier eine Bestätigung des Landessportbundes Niedersachsen als Kooperationspartner über das geplante Vorhaben.
Förderhöhe: 50 % der Kosten; Förderfähig sind: Fahrtkosten für An- und Abreise, Fahrtkosten vor Ort, Kosten für Visa, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Ausgaben für das Programm sowie ggf. ein Vorbereitungstreffen, Ausgaben für die Versicherung, Honorare, Gastgeschenke und Arbeitsmaterial
Kriminalprävention
Der Landespräventionsrat will die kommunale Ebene als das zentrale Handlungsfeld der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit weiter stärken. Turn- und Sportvereine können dabei ein wichtiger Baustein in der Prävention sein. Diese Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, integrierte kommunale Gesamtstrategien für die Prävention zu entwickeln, zu implementieren oder nachhaltig zu sichern. Der Turn- oder Sportverein kann hier als Initiator oder Unterstützer agieren, kann die Förderung allerdings nicht selbst beantragen.
Förderhöhe: 20.000 €

Gefördert werden alle Initiativen zur Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements, wie z.B. Impulsveranstaltungen und Workshops, Entwicklung und Erprobung von Handlungsmodellen, Beratungsleistungen, Projekte und Veranstaltungen, Maßnahmen zum niedrigschwelligen Einstieg ... und vieles mehr.
Förderhöhen: Kleinprojekte: 80% bis 3.750 €, Großprojekte: 80% bis 37.500 €
Die Lotto-Sport-Stiftung fördert ganzheitliche Konzepte, die zur Verbesserung der Ehrenamtskultur in den niedersächsischen Turn- und Sportvereinen beitragen sollen. Sie sollen motiviert werden, langfristige Strategien zu entwickeln, die auf Stärkung und Professionalisierung des Engagements abzielen.
Förderhöhe: 5.000 €, Förderdauer bis zu drei Jahren
Der Landessportbund unterstützt Vereine, die ihre Übungsleitenden dazu motivieren eine Qualifizierung im Breitensport zu absolvieren. Dazu ist eine Qualifizierung bis zur 1. Lizenzstufe notwendig. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Haushalt und kann beim Landessportbund erfragt bzw. beantragt werden.
Förderhöhe: Erfahrbar bei Beantragung, mind. ÜL-C notwendig
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet jungen Freiwilligen die Möglichkeit, ein Jahr lang im Umwelt- und Naturschutz mitzuarbeiten. Dafür stellt das Land Niedersachsen Plätze zur Verfügung. Träger für die Sportvereine in Niedersachsen ist der ASC Göttingen. Die Förderung wird hier nicht direkt an die Einsatzstellt ausgezahlt, sondern zeigt sich in der niedrigen monatlichen Zahlung: 230 € zahlt der Verein für einen Freiwilligendienstleistenden mit 39 Stunden pro Woche.
Förderhöhe: 432 - 340 € (ja nach wöchentlicher Stundenzahl)

Vorbereitende Untersuchungen
Der Landessportbund unterstützt Vereine, die ihre Übungsleitenden dazu motivieren eine Qualifizierung im Breitensport zu absolvieren. Dazu ist eine Qualifizierung bis zur 1. Lizenzstufe notwendig. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Haushalt und kann beim Landessportbund erfragt bzw. beantragt werden.
Förderhöhe: Erfahrbar bei Beantragung, mind. ÜL-C notwendig
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Über das Bundesprogramm „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ können Zuschüsse für Sanierungen, z.B. für oder an der Sporthalle, beantragt werden.
Förderhöhen (Beispiele): Beleuchtung / Belüftung: bis 40% ; Verbesserung des Radverkehrs: bis 55%; Radabstellanlagen: bis 75%; Zusätzliche Maßnahmen (z.B. Elektronik, Einbau Mess- oder Regelungstechnik): bis 55%
Für den Einbau einer innovativen Energiegewinnung durch Brennstoffzellen gewährt die KFW Bank Zuschüsse.
Förderhöhe: 40% und max. 28.200 €
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördern die KFW Bank den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Förderschwerpunkte: Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten, Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.
Förderhöhe: 900 € pro Ladepunkt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördern Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Nichtwohngebäuden. Diese Förderung beinhaltet Zuschüsse zu Maßnahmen in der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Dämmung), Anlagentechnik (z.B. Raumlufttechnik), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.
Förderhöhen: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 20% und 1.000 € / m²; Heizungstechnik: 20 - 35% und 1.000 € / m²; Fachplanung und Baubegleitung: 50% und 5 € / m² (max. 20.000 € / Jahr)
Um- und Neubaumaßnahmen
Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Turn- und Sport- verein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Turn- und Sportvereins unterstützen. Mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Ausgaben der Baumaßnahme müssen mindestens 25.000 € betragen.
Förderhöhe: 35% und max. 100.000 €, mindestens 10% Eigenmittel vom Verein
Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung. Mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Ausgaben der Baumaßnahme müssen mindestens 1.000 € betragen.
Förderhöhe: 30% und max. 100.000 €, mindestens 10% Eigenmittel vom Verein
In finanzschwachen Kommunen werden Gelder aus dem Struktur- und Entwicklungsfonds gewährt. Die Förderquote wird anhand der Veröffentlichung „Kommunalfinanzen: Realsteuervergleich für Niedersachsen“ des Landesamtes für Statistik Niedersachsen festgelegt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Abweichung vom Vergleichswert zur Steuereinnahmekraft. Je weiter eine Kommune oder Gemeinde von diesem Wert entfernt liegt, desto höher ist die Förderung.
Förderhöhe: 40 - 60 % und max. 200.000 €

Stifter-helfen ist ein IT-Portal für Non-Profits und Vereine. Stifter-helfen vermittelt an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how in folgenden Bereichen:
- Webinare
- Geld
- IT-Portale
- IT-Services
Mit Yolawo und der Lotto-Sport-Stiftung hast Du die Chance, ein Jahr das Buchungsprogramm Yolawo kostenlos zu nutzen und zu testen. Der ursprüngliche Preis von 365 € wird 100 niedersächsischen Vereinen ein Jahr entlassen. Sei schnell, bevor sie vergriffen sind.
Förderhöhe: 365 €, nur für 100 Vereine möglich
Youvo bringt Kreative mit sozialen Organisationen zusammen, die Unterstützung bei der Digitalisierung oder Öffentlichkeitsarbeit benötigen. Studierende und Professionals aus dem Design-, Kommunikations- und Digitalbereich bekommen die Möglichkeit, sich mit ihren Fähigkeiten für soziale Projekte einzusetzen.
Förderhöhen: ehrenamtliche Tätigkeit

Das Förderspektrum der Lotto-Sport-Stiftung ist vielfältig, daher kannst Du hier grundsätzlich alle Projekte aus den Bereichen Sport und Integration beantragen, die nicht über die Förderprogramme abgedeckt wurden, die du bis jetzt gelesen hast. Voraussetzungen bei der Auswahl von Förderprojekten:
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- Innovation und Kreativität
- Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
- Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung des Projekts
Förderhöhe: nicht offiziell kommuniziert, unterschiedliche Laufzeiten, unterschiedliche Antragsfristen beachten (je nach Förderhöhe)
Im Flächenland Niedersachsen hat der Sport eine besondere Bedeutung. Sport findet "vor Ort" statt, hier möchte die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung mit Ihrem Programm „Sport vor Ort“ unterstützen und helfen, Niedersachsen in Bewegung bringen/halten.
Gefördert werden in sich geschlossene, noch nicht begonnene Einzelprojekte einmalig mit bis zu 3.000 Euro. Der Verein muss weitere Mittel in derselben Höhe aufbringen. Dies können Eigenmittel des Vereins, Spenden- oder Sponsorengelder sein.
Förderhöhe: 50% und max. 3.000 €
Der LSB unterstützt die Sportbünde und Vereine, wenn sie sich in kommunale Sportentwicklungsplanungen einbringen wollen bzw. selbst eine solche Planung initiieren wollen. Ein Handlungsleitfaden erleichtert die Annäherung an das Thema und hilft bei ersten Schritten. Zum Handlungsleitfaden
Förderhöhen:
(1) Sportentwicklungsplanung:
Analyse und Erarbeitung: 30% und max. 10.000 €; Teilumsetzungen des Plans: 80% und max. 5.000 €
(2) Sportraumentwicklungsprozesse: 80% und max. 5.000 €
(3) Veranstaltungen zur Vorbereitung von (1) und (2): 500 €
Die Stiftung hat bereits im Jahr 2009 das Förderprogramm “Mobilität in den Regionen” eingerichtet, durch das Sportvereine bei der Anschaffung von Vereinsfahrzeugen, die vor allem der Jugendarbeit dienen sollen, unterstützt werden. Seit Einführung konnten bereits fast 300 Vereinsfahrzeuge gefördert werden, die nun durch alle Regionen Niedersachsens rollen. Bei der Auswahl werden insbesondere die Jugendarbeit, das ehrenamtliche Engagement, die Integrationsarbeit des Vereines, sowie die aufgebrachten Eigenmittel bewertet. Voraussetzung einer Förderung ist eine Nutzung der Fahrzeuge über mindestens vier Jahre.
Förderhöhe: 25% und max. 5.000 €
Befindet sich Dein Verein in einem Entwicklungsprozess oder wollt Ihr Euch auf den Weg machen, die Weichen für die Zukunft zu setzen? Der Landessportbund Niedersachsen unterstützt Dich dabei.
Förderhöhe: Die Kosten für die Beratung werden auf Antrag übernommen
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