Präventionskurse in Zeiten von Corona

Wir wir vor ein paar Tagen bereits berichteten (hier), ist der Rehabilitationssport und das Funktionstraining unter den jetztigen Vorraussetzungen nicht möglich noch sinnvoll. Doch wie sieht es mit dem Präventionssport aus?

Präventionssport-Kurse nach §20 SGB V liefern Turn- und Sportvereinen verlässliche Einnahmen, da sie sich hauptsächlich aus Kursgebühren finanzieren, die generell höher ausfallen als eine normale Vereinsmitgliedschaft. Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen war auch hier gezwungen, dem Sicherstellungsauftrag entgegenzukommen. Über Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) werden regemäßge Fragen und Antworten zu der jetzigen Situation veröffentlicht. Wir möchten hier die auf die wichtigsten Antworten eingehen und Euch einen Überblick geben.

 

Können Präsenzkurse grundsätzlich auch online stattfinden?

Ja, alle Kurse seit dem 25. März 2020 haben bis zum 31. März 2021 die Berechtigung, online weiter- oder durchgeführt und abgerechnet zu werden. Es muss auch nicht extra angegeben werden, welche Einheiten online durchgeführt wurden.

 

Kann eine Übungsleitung von dem ursprünglich geplanten Stundenverlauf abweichen, weil z.B. einige Geräte in der Online-Durchführung nicht vorhanden sind?

Ja, das ist möglich. Wichtig dabei ist nur, dass die Ausweichübungen der gleichen Zielsetzung wie der eigentlich geplanten Übung entsprechen.

 

Sollten Kursanbieter den Grund für den Abbruch eines Kurses angeben?

Ja, wenn einzelne Einheiten bereits absolivert wurden und der Kurs aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen wurde, werden die bis dahin absolvierten Einheiten mit Angabe des Grundes von den Krankenkassen erstattet.

 

Ist es möglich einen Kurs zu unterbrechen und zu einem deutlich späteren Zeitpunkt zu beginnen?

Ja, auch das ist möglich. Es wird empfohlen, dieses auch auf der Teilnahmebestätigung zu vermerken. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine verpflichtende Angabe. Allerdings sollten Kurseinheiten bis zum 31.12. dieses Jahres nachgeholt werden.

 

Die ZPP weist auch darauf hin, sobald es offiziell erlaubt ist, Kurse Outdoor durchzuführen, solange die geltenden A-H-A Regeln eingehalten werden.

 

Wenn Ihr die kompletten Fragen und Antworten lesen wollt, klickt hier

 

 

Offizielle Kooperationspartner des NTB

  • Folge uns auch auf:

#sportVEREINtuns